GESCHÄFTS- UND AUKTIONSBEDINGUNGEN

Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Das Auktionshaus Stahl versteigert öffentlich und freiwillig im Namen und für Rechnung des Einlieferers.

2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor dem Auktionstag zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags tatsächlich befinden.
Die Gegenstände sind gebraucht, sie haben ein gewisses Alter und befinden sich in einem Erhaltungszustand, der ihrer Provenienz, ihrem Alter und ihrem bisherigen Gebrauch entspricht und können unter Umständen Beschädigungen aufweisen, die im Katalog oder sonstigen Beschreibungen nicht durchgängig erwähnt werden. Beschreibungen im Katalog und mündliche Erklärungen sowie Erläuterungen vor oder während der Auktion werden nach bestem Wissen und Gewissen abgeben. Sie stellen keine Beschaffenheits-Vereinbarungen oder Garantien dar. Schriftliche oder mündliche Zustandsberichte geben lediglich eine subjektive Meinung wieder und stellen keine abweichende Individualabrede von den vorgenannten Regelungen dar. Sie werden unverbindlich lediglich als Zusatzinformation erbracht.
Für offene und versteckte Mängel jeder Art des eingelieferten Versteigerungsgutes übernimmt das Auktionshaus Stahl keine Haftung; der Zuschlag erfolgt unter Ausschluß der Gewährleistung. Gleiches gilt für den Einlieferer, dessen Name und Anschrift dem Käufer im Falle von Beanstandungen des ersteigerten Gegenstandes auf Verlangen mitgeteilt werden. Gemäß § 474 Abs.1 Satz 2 BGB finden die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs keine Anwendung.
Schadenersatzansprüche gegen das Auktionshaus Stahl, die Inhaberin, deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie den Einlieferer sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls ausgeschlossen.
Die Frist zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche beträgt 1 Jahr.
Die letzten beiden Sätze gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
Das Auktionshaus Stahl übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung einer Telefonverbindung oder Online-Verbindung. Das Rückgabe- und Widerrufsrecht nach §§ 312bff, 355ff BGB gilt nicht für Kaufaufträge, die durch Online-Gebote zustande kommen. Rahmen sind nur Zugaben und – sofern vorhanden – äußerer Schutz der Bilder. Der Zustand der Rahmen bleibt unberücksichtigt.
Der Abbildungsteil im Katalog dient generell der Zusatzinformation – Irrtum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Abbildungs- und Textteil ist der Text verbindlich. Das Auktionshaus Stahl übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übersetzungen der Katalogtexte vom Deutschen in andere Sprachen, maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.

3. Besucher der Auktion werden gebeten, sich am Eingang des Auktionssaales gegen Angabe des Namens und der Anschrift eine Bieternummer aushändigen zu lassen. Neukunden werden gebeten, bei der Ausgabe der Bieternummer sich mit dem Personalausweis zu legitimieren und als Sicherheit die Kreditkartennummer oder ein Bargeld-Depot zu hinterlegen. Schriftliche Gebote von Neukunden bedürfen der Zusendung einer Kopie des Personalausweises sowie die schriftliche Angabe der Bankverbindung und der Kreditkartennummer. Die Gebote sind in Euro abzugeben und erfolgen durch Zuruf, wobei die Bieternummer deutlich zu zeigen ist. Das Auktionshaus Stahl ist berechtigt, die im Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie Katalognummern zu trennen, zusammenzufassen und auszulassen. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog angegebenen Preis. Gesteigert wird in der Regel um 10 %.

4. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Das Auktionshaus Stahl kann sich den Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angabe von Gründen verweigern und Gebote von unbekannten Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet werden. Geben mehrere Personen das gleiche Höchstgebot ab, so entscheidet das Auktionshaus Stahl nach eigenem Ermessen. Zweifel über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht sofort geschlichtet werden, kann das Auktionshaus Stahl den Gegenstand neu ausbieten. Will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, kann das Auktionshaus Stahl den Zuschlag auf das unmittelbar vorher abgegebene Gebot erteilen oder den Gegenstand neu ausrufen. Die in einem schriftlichen Gebot angegebenen Summen gelten als Limit für den eventuellen Zuschlagspreis ausschließlich des Aufgeldes nebst Mehrwertsteuer. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot gebunden. Es erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Zeit schriftlich den vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Wird ein Zuschlag unter Vorbehalt nicht angenommen, kann die Katalognummer ohne Rückfrage an einen anderen Bieter abgegeben werden.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme der ersteigerten Sache und Zahlung des Kaufpreises. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an der ersteigerten Sache unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum des Einlieferers bleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang vorbehalten. Eine etwaige Versendung an den Käufer erfolgt auf dessen Gefahr und Kosten. Befindet sich der Käufer mit der Abnahme der ersteigerten Sache oder mit seiner Zahlung im Verzug, werden Verzugszinsen entsprechend §§ 288 BGB in Höhe von 5% bzw. 8%über dem Basiszinssatz erhoben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Einlieferer kann auch wahlweise Schadenersatz (§§ 280ff BGB) verlangen. In diesem Fall erlöschen die Rechte des Käufers aus dem Zuschlag mit der Maßgabe, daß der nicht abgenommene Gegenstand nochmals versteigert werden kann. Macht der Einlieferer hiernach Schadenersatz geltend, so haftet der Käufer neben den Kosten für die Lagerung des Versteigerungsgutes sowohl für das Aufgeld des Auktionshauses Stahl aus der ursprünglichen Versteigerung als auch für einen etwaigen Mindererlös bei einer erneuten Versteigerung. Auf einen bei erneuter Versteigerung erzielten Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch. Das Auktionshaus Stahl ist ermächtigt, die Rechte des Einlieferers aus und im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag im eigenen Namen geltend zu machen.

6. Der Käufer hat den Kaufpreis in Höhe des Zuschlagpreises zu entrichten. Im Zweifel ist das Versteigerungsprotokoll maßgebend. Auf den Kaufpreis hat der Käufer an das Auktionshaus Stahl ein Aufgeld von 20% zuzüglich der hierauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Kaufpreis und Aufgeld sind sofort fällig und bar in Euro an das Auktionshaus Stahl zu zahlen. Die Aushändigung der ersteigerten Sache erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Wurde der Zuschlag an einen nicht anwesenden Bieter erteilt, sind der Kaufpreis und das Aufgeld innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion zu begleichen. Der Käufer kann gegenüber dem Auktionshaus Stahl nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Die ersteigerten Sachen sind vom Käufer sofort bzw. bei auswärtigen Käufern innerhalb von 10 Werktagen nach Beendigung der Auktion in Empfang zu nehmen. Zur Verpackung, Aufbewahrung oder zum Versand ist das Auktionshaus Stahl nicht verpflichtet; eine Versicherung besteht nicht. Ein Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers ausnahmslos auf dessen Kosten und Gefahr. Möbel und größere Objekte werden am 11. Werktag nach dem Auktionstag einer Spedition zur Lagerung übergeben. Die Lagerung durch die Spedition erfolgt zu den Sätzen der Spedition zu Lasten des Käufers. Das Auktionshaus Stahl behält sich vor, für nicht fristgerecht abgeholte Ware eine Lagergebühr von Euro 2,- pro Tag und pro Objekt zu erheben.

8. Erfüllungsort sind die Geschäftsräume des Auktionshauses Stahl. Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9. Durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter die Geschäfts- und Auktionsbedingungen an. Sie gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

Auktionshaus Stahl e.K. • Inh. Christiana Stahl-Kerle, öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer
HRA Hamburg 75934 • USt-IdNr.: DE 242361315

Stand Juni 2009