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GESCHÄFTS- UND AUKTIONSBEDINGUNGENMit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt: 1. Das Auktionshaus Stahl versteigert öffentlich und freiwillig im Namen und für Rechnung des Einlieferers.
2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor dem Auktionstag zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden.
Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags tatsächlich befinden.
3. Besucher der Auktion werden gebeten, sich am Eingang des Auktionssaales gegen Angabe des Namens und der Anschrift eine Bieternummer
aushändigen zu lassen. Neukunden werden gebeten, bei der Ausgabe der Bieternummer sich mit dem Personalausweis zu legitimieren und als Sicherheit die
Kreditkartennummer oder ein Bargeld-Depot zu hinterlegen. Schriftliche Gebote von Neukunden bedürfen der Zusendung einer Kopie des Personalausweises
sowie die schriftliche Angabe der Bankverbindung und der Kreditkartennummer. Die Gebote sind in Euro abzugeben und erfolgen durch Zuruf, wobei die
Bieternummer deutlich zu zeigen ist. Das Auktionshaus Stahl ist berechtigt, die im Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge
zu versteigern sowie Katalognummern zu trennen, zusammenzufassen und auszulassen. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog angegebenen Preis.
Gesteigert wird in der Regel um 4. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Das Auktionshaus Stahl kann sich den Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angabe von Gründen verweigern und Gebote von unbekannten Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet werden. Geben mehrere Personen das gleiche Höchstgebot ab, so entscheidet das Auktionshaus Stahl nach eigenem Ermessen. Zweifel über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht sofort geschlichtet werden, kann das Auktionshaus Stahl den Gegenstand neu ausbieten. Will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, kann das Auktionshaus Stahl den Zuschlag auf das unmittelbar vorher abgegebene Gebot erteilen oder den Gegenstand neu ausrufen. Die in einem schriftlichen Gebot angegebenen Summen gelten als Limit für den eventuellen Zuschlagspreis ausschließlich des Aufgeldes nebst Mehrwertsteuer. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot gebunden. Es erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Zeit schriftlich den vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Wird ein Zuschlag unter Vorbehalt nicht angenommen, kann die Katalognummer ohne Rückfrage an einen anderen Bieter abgegeben werden.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme der ersteigerten Sache und Zahlung des Kaufpreises. Mit dem Zuschlag
geht die Gefahr an der ersteigerten Sache unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum des Einlieferers bleibt bis zum vollständigen
Zahlungseingang vorbehalten. Eine etwaige Versendung an den Käufer erfolgt auf dessen Gefahr und Kosten. Befindet sich der Käufer mit
der Abnahme der ersteigerten Sache oder mit seiner Zahlung im Verzug, werden Verzugszinsen entsprechend §§ 288 BGB in Höhe von 5% bzw.
6. Der Käufer hat den Kaufpreis in Höhe des Zuschlagpreises zu entrichten. Im Zweifel ist das Versteigerungsprotokoll maßgebend. Auf den Kaufpreis hat der Käufer an das Auktionshaus Stahl ein Aufgeld von 20% zuzüglich der hierauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Kaufpreis und Aufgeld sind sofort fällig und bar in Euro an das Auktionshaus Stahl zu zahlen. Die Aushändigung der ersteigerten Sache erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Wurde der Zuschlag an einen nicht anwesenden Bieter erteilt, sind der Kaufpreis und das Aufgeld innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion zu begleichen. Der Käufer kann gegenüber dem Auktionshaus Stahl nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Die ersteigerten Sachen sind vom Käufer sofort bzw. bei auswärtigen Käufern innerhalb von 10 Werktagen nach Beendigung der Auktion
in Empfang zu nehmen. Zur Verpackung, Aufbewahrung oder zum Versand ist das Auktionshaus Stahl nicht verpflichtet; eine Versicherung besteht nicht.
Ein Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers ausnahmslos auf dessen Kosten und Gefahr. Möbel und größere Objekte werden am 8. Erfüllungsort sind die Geschäftsräume des Auktionshauses Stahl. Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 9. Durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter die Geschäfts- und Auktionsbedingungen an. Sie gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
HRA Hamburg 75934 • USt-IdNr.: DE 242361315 Stand Juni 2009 |